AKTUELLES
Verjährung – unwirksames Bearbeitungsentgelt für Privatkredite.
- von Kanzlei Paul & Haltenhof
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- 04 Aug., 2015
Wir hatten bereits darauf hingewiesen. Der BGH hatte Anfang des Jahres entschieden, dass ein von der Bank im Rahmen eines privaten Darlehensvertrages vom Kunden verlangtes Bearbeitungsentgelt unwirksam ist. Noch nicht entscheiden war aber, wann evtl. ein Anspruch des Bankkunden gegen die Bank verjährt sein könnte. Grundsätzlich gilt laut Gesetz die dreijährige Regelverjährung, weshalb die Banken die Auffassung vertraten, dass sämtliche Rückforderungen der Bankkunden, bezogen auf unzulässige Bearbeitungsentgelte die für eine Kreditvergabe vor dem Jahr 2011 gezahlt wurden, längst verjährt wären. Eine Rückzahlung müsste daher nicht erfolgen. Diese Rechtsauffassung wurde nun durch den BGH geprüft. Mit seinen nun erlassenen Entscheidungen widerspricht der BGH der Rechtsauffassung der Banken ausdrücklich. Die Rechts-lage war bis 2011 unklar und unsicher gewesen. Deshalb war für die Bankkunden etwa eine Klageerhebung unzu¬mutbar und die normale dreijäh¬rige Verjährung mindestens bis Ende des Jahres 2011 gehemmt gewesen. Dies bedeutet, dass bislang die Ansprüche der Bankkunden gegen die Banken für Ansprüche vor dem Jahr 2011 noch nicht verjährt sind. Dennoch ist für den Bankkunden Eile geboten. Mit Ablauf des Jahres 2014 kann –sofern nichts veranlasst wird- die Verjährung für Altansprüche (bis 2011) dann aber eintreten. Bankkunden sollten sich daher nun zeitnah beraten lassen und im Zweifel die Banken noch rechtzeitig gerichtlich in Anspruch nehmen. Rechtsanwalt Markus Vogelsberger, Ingelheim