Erbrecht und Vermögensnachfolge

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Erbrecht und Vermögensnachfolge

Erbrecht und Vermögensnachfolge

Erbrecht – wenn ein Mensch geht streiten die Hinterbliebenen 

Nach der ersten Trauer über den Verlust eines Angehörigen oder nahe stehenden Erblassers erfolgt im zweiten Schritt leider sehr häufig die Auseinandersetzung der Hinterbliebenen über das Erbe. Am Ende geht es – wie so oft – um das materielle Vermögen, das aufgeteilt wird. 

Sehr viel Ärger und Probleme ließen sich vermeiden, wenn sich jeder erwachsene Bürger mit Unterstützung eines spezialisierten Anwalts Gedanken über seinen letzten Willen machen würde. 

Das Erbrecht und die Vermögensnachfolge haben in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Umfang und Größe der in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zu vererbenden Vermögen sind stark gestiegen. 

Nur rund 30 % der deutschen Bürger haben ein Testament errichtet! Von diesen Testamenten ist ein großer Teil mit erheblichen Fehlern behaftet und führt aufgrund nicht sachgemäßer Formulierungen zu unerwünschten Ergebnissen. Für die Personen, die kein Testament errichtet haben, gilt die gesetzliche Erbfolge. Hierbei spielt es am Ende keine Rolle, ob Sie die Erbfolge kennen und für gut befunden hätten. 

Bei einer nicht ausreichenden oder ungeplanten Vermögensnachfolge sowohl für den Erlebens- als auch für den Todesfall, kann es zu langwierigen Streitigkeiten kommen, die zu Vermögensverlusten führen und mit hohen Kosten verbunden sind. Eine nicht sachgerechte Gestaltung kann zudem zur Zerschlagung von Vermögen oder Verpflichtung zur Zahlung von hohen Erbschafts- und Schenkungssteuern führen. 

Trotz dieser Erkenntnisse lassen sich nach wie vor zu wenige Personen in ausreichendem Maße und unter Hinzuziehung erfahrener Experten beraten. 

Rechtsanwalt Michael Paul als Spezialist und Fachanwalt für Erbrecht berät und begleitet Sie bundesweit in allen Bereichen des Erbrechts sowie der lebzeitigen Vermögensnachfolge, insbesondere aber auch der Unternehmensnachfolge. Als wesentliche Beratungsfelder sind hier hervorzuheben 

vor dem Erbfall 
  • Testamentsgestaltung 
  • Nachfolgeplanung 
  • Vermögensvorsorge vor dem Erbfall 
  • Erstellung von Übergabeverträgen 
  • Lebzeitige Vermögensübertragung 
  • Unternehmensnachfolge 
  • Entwurf von Erbverträgen 
  • Wohnrecht, Nießbrauch 
  • Erb- und Schenkungssteuerrecht 
  • Ehevertragsberatung
  • Patientenverfügung 
  • Vorsorgevollmacht 
In einem Erstgespräch wird der Sachverhalt ausführlich ermittelt, erste Lösungsansätze werden erörtert. Nach einer schriftlichen Information an die Mandanten erfolgt sodann die Vertiefung und Feinarbeit bis zur Erstellung eines Entwurfs eines Testamentes oder von Erbverträgen oder Übergabeverträgen. So wird ganz individuell für jeden Rechtssuchenden die passende Lösung entwickelt. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Substanz-Nutzen-Analyse beim Vermögensfluss von der älteren auf die jüngere Generation gerichtet. Lebzeitige Vermögensübergabe, die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen und Ausstattung mit Vollmachten sind hierfür wichtige Instrumente. Es gilt der Grundsatz „Die Senioren sollen gesichert bleiben, die Junioren sollen Verantwortung übernehmen“. 

nach dem Erbfall 
  • Erbauseinandersetzung 
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen 
  • Testamentsvollstreckung 
  • Erbschaftssteuerrecht 
  • Beantragung von Erbscheinen 
Rufen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne. 


KANZLEI

Paul & Haltenhof
Rechts- und Fachanwaltskanzlei
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