Grundstücksrecht

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Grundstücksrecht

Erbrecht und Vermögensnachfolge

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Paul

Grundstücksrecht – Klärungsbedarf vor dem Bau

Wenn es darum geht, ein Haus oder ein Grundstück zu kaufen oder zu verkaufen, müssen viele Fragen und Probleme bedacht werden.

Soll beispielsweise ein Kaufvertrag über ein mit einem Mietshaus bebautes Grundstück abgeschlossen werden, wird in der Regel zur vollständigen Finanzierung der Kredit einer Bank benötigt. Im Zuge der Kaufvertragsabwicklung sollen die bestehenden Belastungen aus dem Kaufpreis abgelöst werden.

Im Zusammenhang mit den Vorüberlegungen erfolgt sinnvollerweise eine anwaltliche Beratung im Hinblick auf die Vertragsmodalitäten und eine Vorbereitung bzw. Prüfung des notariellen Kaufvertrages über die Immobilie.

Zu klären ist im Vorfeld beispielsweise, welches Zubehör zum Grundstück gehört, wie der Grundbuchstand ist, wie das Grundbuch belastet ist, ob Mietverhältnisse bestehen und wie der Zustand des Objektes ist. Hiernach richtet sich die Verhandlung über den Kaufpreis, über Zahlungsmodalitäten, die Übergabe des Objektes sowie die Regelung für den Fall, dass die Kaufsache mit Sach- oder Rechtsmängeln behaftet ist.

Sichern Sie sich also vorher ab und stellen Sie sicher, dass die Kaufvertragsverhandlungen sowie die Gestaltung des Vertrages selbst in Ihrem Interesse erfolgen. Hierdurch sparen Sie unter Umständen viel Geld. Unsere Kanzlei berät und vertritt Ihre Interessen bei den Vorbereitungen von Verhandlungen über das Kaufobjekt, bei der Gestaltung der Verträge sowie gegebenenfalls auch in einem folgenden streitigen Verfahren.

Einige unserer Schwerpunkte:
  • Baurecht
  • Imobilienverkauf
  • Grundschulden
  • Vorkaufsrecht
  • Mietverhältnisse
  • Sachmängelhaftung
  • Rechtsmängelhaftung
KANZLEI

Paul & Haltenhof
Rechts- und Fachanwaltskanzlei
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