Vorsorgeverfügung

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Vorsorgeverfügung

Erbrecht und Vermögensnachfolge

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Paul

Vorsorgeregelungen

Niemand ist vor Unwägbarkeiten oder plötzlichen Schicksalsschlägen sicher – ob im Alter oder in der Gegenwart –. Sie können jedoch für solche Unwägbarkeiten Vorsorge treffen. Wenn Sie bedingt durch Krankheit, Alter oder aufgrund eines Unfalls in eine Situation geraten, in der Sie die Verantwortung für sich selbst nicht mehr übernehmen können, ist davon auszugehen, dass das Betreuungsgericht Sie unter staatliche Betreuung stellt. Damit besteht die große Gefahr, dass zukünftig Behörden, Gerichte und Berufsbetreuer anstelle eines persönlichen Vertrauten über Ihre Lebensgestaltung entscheiden. Die Einrichtung einer gerichtlichen Betreuung kann vermieden werden durch die Erstellung professioneller, ganzheitlicher Vorsorgeregelungen. Ist eine Vorsorgevollmacht durch Sie erstellt worden, darf die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht nicht mehr erfolgen. 


Vorsorgevollmacht

Zur Vermeidung einer staatlichen Betreuung ist die Erstellung einer Vorsorgevollmacht erforderlich. Durch eine solche Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer oder mehreren Personen Ihres Vertrauens eine umfassende Vollmacht, Sie in sämtlichen Bereichen des Lebens zu vertreten, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, eigenverantwortlich zu handeln. Eine Vielzahl von vorformulierten Vorsorgevollmachten lassen sich im Internet ausfindig machen. Diese Formulare bergen jedoch die Gefahr der Unwirksamkeit in sich. Es ist ratsam, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, die auf die individuellen Lebensbedürfnisse des Vollmachtgebers abgestellt sind. 

Als VorsorgeAnwalt ist Rechtsanwalt Michael Paul darauf spezialisiert, professionelle und individuelle Vorsorgeregelungen zu entwerfen, um dem eigenen Willen jederzeit die bestmögliche Beachtung zu verleihen. 

Wenn Sie eine Person als Bevollmächtigten einsetzen, müssen Sie dieser Person volles Vertrauen entgegenbringen. Zudem übernimmt der Bevollmächtigte eine große Verantwortung, Sie im Fall eines Falles in allen rechtlichen und persönlichen Bereichen zu vertreten. Diese Belastung für dritte Personen darf nicht unterschätzt werden. Ein VorsorgeAnwalt kann Ihrer Vertrauensperson bei konkreten Schwierigkeiten ebenso zur Seite stehen wie bei grundsätzlichen Fragen und so dazu beitragen, dass die von Ihrem Bevollmächtigten ausgeführten Aufgaben in Ihrem Sinne erfüllt werden. 

Sie können einen VorsorgeAnwalt auch unmittelbar zu Ihrem Bevollmächtigten ernennen. Dies bringt den Vorteil mit sich, absolute Sicherheit zu haben, dass ausschließlich in Ihrem Sinne und Interesse gehandelt wird. Ihr VorsorgeAnwalt arbeitet unabhängig von Institutionen. Er ist keinen staatlichen Sparvorgaben unterworfen. Da der VorsorgeAnwalt nicht Ihr Erbe ist, hat er kein Interesse daran, Ihr Vermögen zu Lasten Ihrer Lebensqualität unnötig zu schonen. Der VorsorgeAnwalt nimmt ausschließlich Ihre Interessen wahr. 


Vorsorgevertrag

Professionelle, ganzheitliche Vorsorgeregelungen beinhalten auch den Abschluss eines so genannten Vorsorgevertrages. In diesem zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten geschlossenen Vertrag werden sämtliche Rechten und Pflichten des Bevollmächtigten gegenüber dem Vollmachtgeber festgelegt. Auf diese Weise werden die Interessen des Vollmachtgebers optimal berücksichtigt und dem Missbrauch der Vollmacht entgegengewirkt. 


Patientenverfügung

Eine ganzheitliche Vorsorgeregelung umfasst auch die Erstellung einer Patientenverfügung. Mit einer solchen Patientenverfügung weisen Sie Ärzte an, Sie nach Ihrem Willen zu behandeln – oder eine Behandlung zu unterlassen. Der wissenschaftliche und technische Fortschritt macht es heute möglich, dass schwerstkranken Menschen geholfen werden kann, für die es vor einigen Jahren noch keine Rettung gegeben hätte. Diese Perspektive bietet für viele Menschen Hoffnung und Chancen. Auf der anderen Seite besteht auch die Möglichkeit, dass durch Apparatemedizin eine Verlängerung des Leidens- und Sterbevorganges veranlasst wird. Jeder Mensch hat das Recht für sich zu entscheiden, ob und welche medizinischen Maßnahmen für ihn ergriffen werden. 

Als Vorsorgeanwalt kann ich Ihnen helfen, eine unmissverständliche und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Patientenverfügung zu erstellen. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden. Sprechen Sie mich an!

KANZLEI

Paul & Haltenhof
Rechts- und Fachanwaltskanzlei
Schulplatz 3
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