|
|
 |
 |
 |
 |
|
|
|
|
Unsere Rechtsanwaltskanzlei besteht seit über 50 Jahren in Linz und wurde im Jahr 1953 von Rechtsanwalt Dr. Meyer gegründet. Ab 1984 wurde durch das Eintreten von Rechtsanwalt Paul als Sozius die Kanzlei unter der Bezeichnung „Dr. Meyer & Paul“ fortgeführt.
Nach dem altersbedingten Ausscheiden von Rechtsanwalt Dr. Meyer im Jahre 1992 betrieb Rechtsanwalt Paul die Kanzlei zunächst alleine fort. Seit 2002 ist Rechtsanwalt Dr. Heimermann als weiterer Kollege in der Kanzlei tätig.
Seit Juli 2005 bearbeitet Rechtsanwältin Ulrich-Heimermann den Bereich „Insolvenzrecht“.
Im Oktober 2005 schloss sich Rechtsanwalt Haltenhof, der bis dahin seit 15 Jahren in der Kanzlei Wolter & Haltenhof in Königswinter praktiziert hatte, mit Rechtsanwalt Paul zusammen. Seit diesem Zeitpunkt lautet die Bezeichnung der Rechtsanwaltspraxis „Paul & Haltenhof“.
Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei ist zum einen auf die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung privater Mandanten gerichtet. Hier sind wir insbesondere in den Bereichen des Familien- und Erbrechts, des Arbeitsrechts, des Grundstücks- und Mietrechts, des privaten Baurechts, des Verkehrsrechts sowie des Insolvenzrechts tätig.
Zum anderen umfasst die rechtliche Beratung und Vertretung auch regional und überregional tätige mittelständige Unternehmen und Handwerksbetriebe, ferner Versicherungsgesellschaften sowie angehörige freier Berufe, wie Ärzte und Architekten.
Durch diese Beschränkung auf ausgewählte Tätigkeitsfelder und die Bildung von Tätigkeitsschwerpunkten wird die von der Kanzlei erreichte Beratungsqualität dauerhaft gewährleistet. Zudem erfolgt eine regelmäßige Fortbildung der Rechtsanwälte, wodurch ein aktuelles Wissen in diesen Bereichen sichergestellt wird.
Die vier in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte bearbeiten zudem ebenfalls schwerpunktmäßig einzelne Rechtsgebiete, so dass auch hierdurch eine Spezialisierung erfolgt und eine entsprechende Beratungsqualität erreicht wird.
Diesem Ziel dient auch die umfangreiche Bibliothek der Kanzlei, die neben den maßgeblichen Standardkommentaren auch eine Vielzahl juristischer Fachzeitschriften beinhaltet. Darüber hinaus verfügt die Kanzlei via Internet über Zugang zu einer Vielzahl juristischer Datenbanken und Informationsquellen. Zudem sind alle vier Rechtsanwälte Mitglieder in juristischen Fachvereinigungen und Arbeitsgemeinschaften und veranstalten in ihren Spezialgebieten Schulungsseminare.
Die Rechtsanwälte können vor sämtlichen Amts- und Landgerichten sowie vor sämtlichen Instanzgerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland auftreten, wobei Rechtsanwalt Paul zudem bei allen Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt ist.
Die Kanzlei ist Mitglied der überregionalen Gemeinschaft von Korrespondenzanwälten
 |
|
|
|
|
 |
|
 |
|
|
 |
|
|
  
|
|
|